Über Uns
Unser Dienstleistungsangebot richtet sich an Menschen mit einer geistigen, psychischen und / oder körperlichen Behinderung. Unsere qualifizierte Assistenz ist regional begrenzt auf die Kreise Kleve und Wesel. Durch unser Hilfsangebot wollen wir Menschen mit Behinderung ermöglichen, dass sie in ihren eigenen Wohnungen selbstbestimmend und eigenverantwortlich leben können. Die dazu notwendige Unterstützung wird in Art, Umfang und zeitlichem Aufwand gemeinsam mit Ihnen besprochen und in einem Hilfe / Gesamtplan niedergeschrieben. Ziel der Arbeit ist ein weitestgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnumfeld und die Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit Ihrer Zusammenarbeit können wir erreichen, dass Sie so lange wie möglich selbstständig leben können!
Unsere Leistungen
Die Betreuung geht über das Wohnen und die Arbeit hinaus, wir fühlen uns auch für die Freizeitgestaltung und die Förderung der Beziehungen verantwortlich.
Wohnen
Assistenz bei
- der Suche, Anmietung, und der Einrichtung Ihrer Wohnung
- der Regelung finanzieller Angelegenheiten
- dem Umgang mit Ämtern und Ärzten
- der Haushaltsführung, Besorgungen und anderen Notwendigkeiten
Arbeit
Assistenz bei
- arbeitsfördernden und -erhaltenden Maßnahmen zur Integration ins Erwerbsleben
- der Unterstützung in der Vertretung arbeitsrechtlicher Interessen
- dem Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten
Freizeit
Assistenz bei
- der sinnvollen
und eigenständigen Freizeitgestaltung durch Beratung, Begleitung und Motivation - der Planung von Freizeitaktivitäten
- der Teilnahme am gesellschaftl. und kulturellen Leben
Beziehungen
Assistenz bei
- der Entstehung + Pflege von Kontakten
- dem Aufbau eines sozialen Netzwerkes
- der Gestaltung sozialer Bezüge (Familie, Freunde, Partner, Kollegen, Nachbarn etc.)
- der Lösung von Konfliktsituationen
Sonstiges
Assistenz bei
- 24 Stunden Rufbereitschaft für unsere Kunden
- Krankheitsbewältigung
Krisenintervention
Finanzierung
Ambulant Betreutes Wohnen ist in der Regel eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB. Persönliche Kosten für Wohnung und Lebensunterhalt werden aus Grundsicherungs-/Sozialhilfeansprüchen sowie eigenen Einkünften beglichen. Bei größerem Vermögen können Sie unsere Leistung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Zur individuellen Klärung stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite.